17.09.2025

OLG München: Zeichnung ist keine wirksame Unterschrift

Das OLG München hat mit Beschluss vom 06.05.2025 (33 Wx 289-24 e) entschieden, dass ein Testament aus Formgründen unwirksam sei, wenn es statt mit einer Unterschrift nur mit einer Zeichnung versehen wurde. Daran ändere auch die eindeutige Feststellbarkeit der Urheberschaft nichts, denn das Unterschriftserfordernis verbürge nicht nur die Urheberschaft, sondern auch, dass sich der Urheber zu dem Text bekenne. Den Beschluss finden Sie hier

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