Präventionsrecht: gesetzliche Unfallversicherung transparent gemacht

Das Recht der Prävention regelt die Bedingungen, unter denen die Unfallversicherungsträger zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren berufen sind.

Meine anwaltliche Beratungstätigkeit bezieht sich zum einen auf die Grundlagen des Aufsichtshandelns nach dem SGB VII (z.B. auf die Befugnis zum Erlass von Anordnungen, zum Betreten bestimmter Räumlichkeiten, auf Auskunftsrechte usw.).

Zum anderen richten sich meine Beratungsleistungen auf die Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit Dritten. Dies kann Fragen der Aus- und Fortbildung betreffen, aber auch zum Beispiel Fragen arbeitsschutzbezogener Beratungsleistungen und Fragen der Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation.

Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, rufen Sie mich gerne an.