Kunstrecht: Beratung im Kontext von Kunst, Markt und Recht

Das Kunstrecht kennzeichnet sich durch ein besonderes Ineinandergreifen ganz unterschiedlicher Fragen und Rechtsgebiete.

Neben verfassungsrechtliche Fragestellungen zur Kunstfreiheit treten zum Beispiel Belange des Urheberrechts, des Kulturgüterschutzes oder auch Fragen des nationalen oder internationalen Leihverkehrs und des Versicherungsrechts.

Mein Interesse gilt der Beratung von Künstlern, Galerien, Kunstsammlern und Museen in ihren unterschiedlichen Fragestellungen und Informationsinteressen.

Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, rufen Sie mich gerne an.