Erbrecht: Planung, Absicherung und Umsetzung des letzten Willens

Das Erben und Vererben von Vermögenswerten kann sehr einfach und unkompliziert verlaufen. Im günstigsten Fall kommt es so.

Je nach Nachlass und Familienverhältnissen ist häufig allerdings schon die Planung des letzten Willens mit Schwierigkeiten verbunden.

Erst recht gilt dies für die spätere Umsetzung, also für diejenigen Fragen, die sich nach Eintritt des Erbfalls stellen.

Als Fachanwalt für Erbrecht ist es meine Aufgabe, durchdachte Lösungsmöglichkeiten für Ihre rechtlichen Fragen zu entwickeln – und Ihren persönlichen Zielen zur bestmöglichen Durchsetzung zu verhelfen.

Zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit zählt die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Ebenso gehört dazu die Beratung und Vertretung von Erben (als Alleinerben oder bei Erbengemeinschaft) und von Familienangehörigen mit Pflichtteilsansprüchen.

Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, rufen Sie mich gerne an.