10.11.2020

OLG Brandenburg: Urteil zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Mit Urteil vom 14.07.2020 hat das OLG Brandenburg (3 U 38/19) u.a. entschieden, dass der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben i.d.R. nicht auf die Herausgabe von Belegen gerichtet ist. Die Belegvorlage könne insb. nicht bereits zu bloßen Kontrollzwecken verlangt werden. Das Urteil finden Sie hier.

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