24.08.2023

BGH: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung des Erbteils

Mit Urteil vom 30.11.2022 hat der BGH entschieden, dass einem Pflichtteilsberechtigten auch nach Ausschlagung seines Erbteils ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zusteht. Die Lage eines Ausschlagenden sei nicht mit der eines Miterben, sondern mit der eines pflichtteilsberechtigten Nichterben vergleichbar. Das Urteil finden Sie hier

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