03.04.2019

BGH: Urteil zu Museumsfotos

Der BGH hat sich in einem Urteil vom 20.12.2018 (BGH I ZR 104/17) mit einem Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Fotografieverbot in einem Museum befasst. Für den Museumsträger führe ein solcher Verstoß zu einem Anspruch auf Unterlassung des Online-Stellens solcher Bilder; auf urheberrechtliche Fragen komme es insoweit nicht an. Zur Pressemitteilung des BGH gelangen Sie hier.

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