27.12.2018
BGH: Entscheidung zur Vererblichkeit eines Facebook-Accounts
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 12.06.2018 (BGH III ZR 183/17) entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich auf die Erben des ursprünglichen Kontoinhabers übergeht. Zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs gelangen Sie hier