27.12.2018

BGH: Entscheidung zur Vererblichkeit eines Facebook-Accounts

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 12.06.2018 (BGH III ZR 183/17) entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich auf die Erben des ursprünglichen Kontoinhabers übergeht. Zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs gelangen Sie hier

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