27.12.2018

BGH: Neue Entscheidung zu Patientenverfügungen

Mit Beschluss vom 14.11.2018 (BGH XII ZB 107/18) hat der BGH die Anforderungen an Patientenverfügungen nochmals konkretisiert. Die Verfügung müsse zwar hinreichend präzise sein. Nicht erforderlich sei jedoch, dass der „Betroffene seine eigene Biografie als Patient vorausahnt und die zukünftigen Fortschritte in der Medizin vorwegnehmend berücksichtigt“. Zur Pressemitteilung des BGH gelangen Sie hier.

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